- Beratercafé
3. Beratercafé der Dienstleistungsgenossenschaft DLG eG sowie des Projektes „Gesunde Region Eifel"
Zusammenfassung des 3. Beratercafés am 17.07.2019
Am 17.07.2019 fand in der Zeit von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr das 3. Beratercafé der Dienstleistungsgenossenschaft DLG-Eifel eG mit ihren Mitgliedsunternehmen in den Seminarräumen der Volksbank Nordeifel in Schleiden statt.
Teilgenommen haben:
- Herr Poth, Fa. Bohnen & Mies
- Frau Becker, Fa. PE Becker
- Herr Göttgens, Fa. PE Becker
- Frau Engel, Stadt Mechernich
- Frau Fellbach-Vogt, DRK Euskirchen
- Frau Eschweiler-Lentges, DRK Euskirchen
- Herr Brauckmann, Stiftung EvA
- Frau Vossen, Barmer
- Herr Mehrens, Fa. Papstar
- Herr Klinkenberg, Fa. Papstar
- Frau Franzen, BGF-Institut
- Frau Farwerk, VR-BankNordeifel
- Herr Brandenburg, VR-Bank Nordeifel
- Herr Bresgen, VR-Bank Nordeifel
- Frau Weber, Heinen, L’Homme, Weishaupt & Partner
- Frau Koch, Rewe Koch
- Herr Furgol, Communio in Christo
- Frau Sack, Communio in Christo
- Herr Fischbach, Stadt Schleiden
vom Projektteam:
- Frau Dr. Hoß, Projekt „Gesunde Region Eifel“
- Frau Sander, Projekt „Gesunde Region Eifel“ (Eichenberg-Institut)
- Frau Voerste, Projekt „Gesunde Region Eifel“
- Herr Obertanner, Projekt „Gesunde Region Eifel“
Begrüßung und Vorstellung
Im 3. Beratercafé der DLG-Eifel ging es schwerpunktmäßig um die rechtskonforme und praxistaugliche Umsetzung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung in den Mitgliedsunternehmen. Frau Dr. Hoß moderierte das 3. Beratercafé und leitete nach der Begrüßung und der Erläuterung zur Idee des Beratercafés zu einer kurzen Vorstellungsrunde über.
Die Psychische Gefährdungsbeurteilung – Hintergrund
Psychische Gesundheit ist für die Qualität von Arbeit unverzichtbar. Denn Stress wirkt sich langfristig negativ auf Motivation, Leistungsfähigkeit und Betriebsklima aus. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber/-innen dazu, auf Basis einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (vgl. § 5 ArbSchG). Bei dieser Gefährdungsbeurteilung sind auch psychische Belastungen der Arbeit zu berücksichtigen (vgl. § 5 ArbSchG, Ziffer 6).
In vielen Unternehmen ist der Informationstand zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung uneinheitlich. Vielfach kommen daher ungeeignete oder sehr aufwendige Instrumente zum Einsatz. Die Arbeit mit Ergebnisberichten aus Mitarbeiterbefragungen wird oft als sehr herausfordernd und besonders aufwendig empfunden. Aufgrund dieses Erkenntnisstandes sind weiterführende Informationen zur Vorgehensweise der Psychischen Gefährdungsbeurteilung wichtig. Diese wurden den Teilnehmern im Rahmen des Beratercafés nähergebracht. Zudem wurde zum Austausch über positive und negative Erfahrungen in der Umsetzung angeregt.
Aufbau der Psychischen Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen
Nach der Vorstellungsrunde wurde von Frau Dr. Hoß der grundlegende Ablauf der Psychischen Gefährdungsbeurteilung erläutert:
- Vorbereitung: Wie findet die Psychische Gefährdungsbeurteilung statt?
- Festlegung von Tätigkeiten/Bereichen: Wer und was wird beurteilt?
- Ermittlung der psychischen Belastung: Welche Belastungssymptome liegen vor?
- Beurteilung der psychischen Belastung: Wie stark sind die Beschäftigten durch die Belastung negativ oder positiv beansprucht?
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen: Welche Verbesserungsvorschläge gibt es aus Sicht der Beschäftigten?
- Wirksamkeitskontrolle: Haben die Maßnahmen zur Verringerung von negativen Belastungen beigetragen?
- Aktualisierung: Müssen der Ablauf und die Inhalte der Gefährdungsbeurteilung an aktuelle Gegebenheiten angepasst werden?
- Dokumentation: Sind der Ablauf, die Inhalte und die Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert?
Des Weiteren wurden im Plenum Aspekte diskutiert, die bei der Umsetzung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen zu beachten sind:
- Gutes Betriebsklima, offener Austausch über Probleme als förderliche Grundvoraussetzung
- Verantwortlich für die Psychische Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber, er kann jedoch fachkundige Personen mit der Durchführung schriftlich beauftragen
- Mitbestimmungsrecht seitens des Personal- und Betriebsrats
- Abteilungen und Teams mit gleichartiger psychischer Belastung (Art der Tätigkeit oder Arbeitsbereich) sind zusammenzufassen
- Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sind zu berücksichtigen
- Es geht um die menschengerechte Gestaltung der Arbeit
- Welche Methode passt zu den individuellen Gegebenheiten des Unternehmens?
Darüber hinaus wurden auch Erfahrungen zur Psychischen Gefährdungsbeurteilung aufgezeigt:
- Beteiligte müssen vorab sensibilisiert werden
- Beschäftigte müssen in den Gestaltungsprozess einbezogen werden
- Anpassung an individuelle Begebenheiten wichtig
- Verfahren in Pilotbereichen testen
- Integration der psychischen Gefährdungsbeurteilung in bereits bestehende Formate des Unternehmens (z.B. allgemeine Gefährdungsbeurteilung)
Im direkten Anschluss an das Thema „Psychische Gefährdungsbeurteilung“ berichtete das Projektteam über die aktuellen Angebote der Dienstleistungsgenossenschaft Eifel im Rahmen des Projekts.
Schrittzähler-Challenge
Zur anstehenden Schrittzähler-Challenge der DLG Eifel und der AOK erläuterte Frau Leonie Franzen die Hintergründe und den Ablauf des Wettbewerbs. Für den Wettbewerb soll ein Tagesziel von 10.000 Schritten erreicht werden. Die täglich gesammelten Schritte werden im Onlineportal unter www.schritt4fit.de eingetragen. Gemeinsam wird ein Team (4-5 Mitarbeiter) virtuell die 1.400 km aus der Eifel (Schleiden) bis nach Rom gehen. Auf der Internetseite zeigen „Fähnchen“, wo das Team im Wettbewerb steht. Am 06. November wird das Siegerteam im Rahmen des Kongresses bekannt gegeben.
Zielgruppe: Beschäftigte der DLG Eifel-Mitgliedsunternehmen
Termin: 01. September 2019 – 11. Oktober 2019
Anmeldestart: 01.08.2019
Anmeldeschluss: 23.08.2019
Dauer u. Preis: 6 Wochen; kostenfrei für Beschäftigte der DLG Eifel-Mitgliedsunternehmen
Abschließende Betrachtung
Das 3. Beratercafé des Projektes „Gesunde Region Eifel“ wurde insgesamt von den Teilnehmer/innen sehr positiv aufgenommen, was auch das Feedback belegt. Es wurde erneut deutlich der Wunsch geäußert, die Beratercafés in dieser Form weiterzuführen. Die abschließenden Rückmeldungen können wir folgt zusammengefasst werden:
- Positiv sei, dass das Format eine Chance darstelle und keine Verpflichtung darstelle
- Positive sei die Vernetzungsmöglichkeit und der Austausch mit anderen Teilnehmenden des Beratercafés
- Die Zusammenfassung zum Thema ‚psychische Gesundheitsgefährdung‘ sei sehr gut und hilfreich gewesen und nehme die Angst, das Thema im Unternehmen anzugehen
- Der zeitliche Abstand zwischen den Beratercafés sei sehr gut, kürzere Abstände wären nicht leistbar.