Genossenschaftlich

Wer kann Mitglied werden und was ist dazu erforderlich?

Grundsätzlich können alle Eifeler Unternehmen, aber auch natürliche Personen oder sowie juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts Mitglied werden. Eine Beschränkung nach Größe oder Branche gibt es nicht.

Der Beitritt zur Genossenschaft erfolgt durch eine Erklärung zum Erwerb von mindestens einem Geschäftsanteil in Höhe von 250 Euro.

DIENSTLEISTUNGSGENOSSENSCHAFT EIFEL DLG EG

AM MARKT 37  |  53937 SCHLEIDEN