Genossenschaftlich

Preisregelung für Leistungen der Dienstleistungsgenossenschaft Eifel DLG eG (Preise für Mitgliedsunternehmen)

Preisregelung für Leistungen der Dienstleistungsgenossenschaft Eifel DLG eG, c/o VR-Bank
Nordeifel eG, Am Markt 35, 53937 Schleiden,
vertreten durch den Vorstand: Bianka Renn, Petra Schumacher-Hendus, Sebastian Pelzer und Hubert Schmidt.

(nachfolgend „DLG Eifel“ genannt)

1. Leistungen der Eifel DLG
Die DLG Eifel stellt den Mitgliedsunternehmen bei Bedarf und im Einzelfall Informationen, Vermittlungs- und andere Unterstützungsleistungen zur Verfügung.

Der Themenbereich „Kinderbetreuung“ wird vornehmlich vom Deutschen Roten Kreuz im Kreis Euskirchen und im Bereich „Pflege/Demenz“ vornehmlich von der Stiftung EvA Gemünd erbracht.

Die Unterstützungsleistungen beinhalten weiterhin fortlaufend Angebote von Seminaren, Workshops und Vorträgen zu den Themenbereichen „Personalführung“, „Chancengleichheit & Diversity“, „Gesundheit“, „Wissen & Kompetenz“ sowie „Digitalisierung“. Diese Angebote können im Einzelfall einen zusätzlichen Kostenbeitrag hervorrufen. Dieser wird jedoch vorab bekannt gegeben und erst bei konkreter Buchung fällig.

2. Vergütung

Für die Bereitstellung der in 1. aufgeführten Leistungen durch die DLG Eifel und die erwartete Inanspruchnahme der Angebote sowie Informations- und Beratungsleistungen stellt die DLG Eifel dem Mitgliedsunternehmen einen monatlichen Beitrag pro Mitarbeiter von 1,50 € (zzgl. Mehrwertsteuer) in Rechnung.

Grundlage für die Berechnung der Höhe der Gebühr, ist die vom Mitgliedsunternehmen anzugebende Mitarbeiteranzahl. Die Mitarbeiter werden dabei – unabhängig vom zeitlichen Umfang ihrer Tätigkeit - nach Köpfen berechnet. Mitglieder der Geschäftsleitung und geringfügig Beschäftigte werden in die Ermittlung der Anzahl der Mitarbeiter einbezogen. Praktikanten und Aushilfen werden nicht in die Ermittlung mit einbezogen. Die Nennung der Mitarbeiterzahl ist jährlich zum Stichtag 30. November an die DLG Eifel zu übermitteln.

Der monatliche Beitrag wird bei einer Mitarbeiterzahl von bis zu 10 jährlich und bei einer Mitarbeiterzahl über 10 vierteljährlich per Lastschrift von dem im uns vorliegenden SEPA-Lastschrift-Mandat aufgeführten Konto eingezogen.

3. Datenschutz

Die DLG Eifel sichert den Mitgliedsunternehmen die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu.

4. Gültigkeit

Durch den Erwerb der Mitgliedschaft bei der DLG Eifel gilt diese Preisregelung für das Mitgliedsunternehmen ab dem Beitrittsdatum laut Beitrittserklärung und gilt bis 31.12. des Beitrittsjahres. Sie verlängert sich um 12 Monate, sofern sie nicht von einer der beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres in Schriftform gekündigt wird.

Mit Beendigung der Mitgliedschaft bei der DLG Eifel endet automatisch diese Preisregelung.

5. Schlussbestimmungen

Jede Änderung oder Ergänzung dieser Preisregelung bedarf, um Gültigkeit zu erlangen, der Textform. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung verzichtet werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Preisregelung nicht Bestandteil geworden oder unwirksam sein oder nicht durchgeführt werden, so bleibt die Regelung im Übrigen wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Bestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt der Regelung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Schleiden.

Fassung vom 12.03.2023